Immobilie privat verkaufen darauf sollten Sie achten.

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Immobilie privat in Österreich verkaufen

Eine Immobilie privat zu verkaufen stellt sich oft schwieriger heraus als man sich das vorstellen würde.

Die Zusammenarbeit mit einem guten Immobilienmakler bringt oft einen Vorteil, jedoch wollen manche Immobilien Verkäufer aufgrund der Provision den Verkauf selbst gestalten.

Die wichtigsten Vorteile gegenüber einer Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler:

  • Ersparnis der Makler-Provision – in der Regel  bis zu 3% zzgl. 20% USt. des Kaufpreises
  • Vollständige Kontrolle des Verkaufsprozesses
  • Keine Abhängigkeit von Dritten
  • Keine Absprache mit einem Makler notwendig

Grundsätzlich sollte man viel Zeit, Flexibilität und ein gewisses Know-How im Verkauf mitbringen um einen Immobilienverkauf möglichst erfolgreich durchzuführen.

Nachteile beim privaten Immobilienverkauf:

  • Zeit und Aufwand werden unterschätzt – je nach Art der Immobilie kann der Verkauf zeitintensiv werden
  • Vermarktung – nicht alle möglichen Vertriebskanäle werden genutzt –  man erreicht nicht alle potenziellen Käufer
  • Verkaufspreis wählen – Schwierigkeit in der richtigen Preisfindung
  • Verhandlung – kaum oder gar keine Erfahrung in Verhandlungen über Preis oder sonstige wichtige Themen

Hier einige Tipps wie Sie Ihre Immobilie privat erfolgreich verkaufen und auf was besonders zu achten ist.

Der Verkauf eines Hauses ist in der Tat ein großes Projekt, das Zeit, Engagement und Ressourcen erfordert. Hier sind einige wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:

1. Zeit und Engagement: Ein privater Immobilien verkauf erfordert Zeit und Engagement. Sie müssen sich auf die Vorbereitung der Immobilie für den Verkauf, das Marketing, die Kommunikation mit potenziellen Käufern und die Verhandlungen einstellen. Fragen die Sie sich stellen sollten:

  • Sind notwendige Renovierungsmaßnahmen zu tätigen?
  • Wann soll die Immobilie spätestens verkauft werden?
  • Welche Vertriebskanäle sollten genutzt werden?

2. Finanzielle Ressourcen: Der Verkauf einer Immobilie kann finanzielle Aufwendungen mit sich bringen, einschließlich der Kosten für die Immobilienbewertung, Reparaturen oder Renovierungen, Marketingmaterialien und eventuell Rechts-, sowie Steuerberatung.

3. Kontinuierliche Erreichbarkeit: Sie sollten für potenzielle Interessenten immer erreichbar sein. Das bedeutet, Anrufe oder E-Mails schnell zu beantworten und Besichtigungstermine flexibel zu planen.

4. Umfassende Information: Potenzielle Käufer werden viele Fragen zur Immobilie haben. Sie sollten in der Lage sein, umfassende Informationen über die Eigenschaften, den Zustand, die Nachbarschaft und andere relevante Details bereitzustellen.

5. Verkaufsgespräch: Das Führen eines überzeugenden Verkaufsgesprächs ist entscheidend. Sie sollten in der Lage sein, die Vorzüge Ihrer Immobilie herauszustellen und potenzielle Käufer von ihrem Wert zu überzeugen und sie dazu zu bewegen eine Entscheidung im Bezug auf den Immobilien kauf zu tätigen. Erfahrung im Vertrieb und Verkauf sind von Vorteil.

6. Verhandlungsgeschick: In Verhandlungen mit potenziellen Käufern ist Verhandlungsgeschick gefragt. Sie sollten in der Lage sein, Preis- und Vertragsbedingungen auszuhandeln, die für beide Seiten akzeptabel sind.

7. Geduld: Der private Immobilien verkauf kann sich hinziehen, und es kann einige Zeit dauern, den idealen Käufer zu finden. Geduld ist wichtig, um nicht in überstürzte Entscheidungen zu geraten.

Der Aufwand und die Anstrengungen können sich jedoch auszahlen, wenn Sie einen fairen Kaufpreis und den idealen Käufer finden. Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und den Prozess sorgfältig zu planen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

In vielen Fällen kann auch die Unterstützung eines Immobilienmaklers in Betracht gezogen werden, um den Verkaufsprozess zu erleichtern und professionelle Beratung zu erhalten.

Immobilie privat und steuerfrei in Österreich verkaufen – ist das möglich und wie?

Für bestimmte Vorgänge sind Steuerbefreiungen vorgesehen, darunter die Hauptwohnsitzbefreiung und die Herstellerbefreiung. Es gibt auch Befreiungen bei behördlichem Eingriff, Tauschvorgängen und Wertminderungen durch Maßnahmen im öffentlichen Interesse.

Seit 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien immer der Immobilienertragsteuer (= Immo-ESt). Die Besteuerung erfolgt nicht mit dem regulären Einkommensteuertarif, sondern mit einem Sondersteuersatz von 30%.

Für Zwecke der Immo-ESt sind unter dem Begriff „Grundstück“ Grund und Boden samt Gebäude, Eigentumswohnungen und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Baurechte zu verstehen.

Anlässlich der Einführung der Immo-ESt wurden Übergangsregelungen für Liegenschaften vorgesehen, für die die Spekulationsfrist in diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war und deren Verkauf daher steuerfrei gewesen wäre („Altgrundstücke“). Schon vor Einführung der Immo-ESt bekannte Steuerbefreiungen, wie die Hauptwohnsitzbefreiung und Herstellerbefreiung, sind weiterhin vorgesehen.

Die Hauptwohnsitzbefreiung und wie sie funktioniert?

Die Hauptwohnsitzbefreiung bedeutet, dass die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei ist, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des Verkäufers handelt. Der Hauptwohnsitz wird definiert als das Eigenheim oder die Eigentumswohnung, in der der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat.

Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt auch dann, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als Hauptwohnsitzinhaber gewohnt hat. Dies wird oft als “5 aus 10-Regelung” bezeichnet.

Die Herstellerbreifung und wie sie funktioniert?

Die Herstellerbefreiung sieht vor, dass Gewinne aus der Veräußerung eines selbst hergestellten Gebäudes steuerfrei sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, steuerpflichtig ist. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Beispiel unter “Alt-Gebäude”, es sei denn, es greift auch die Hauptwohnsitzbefreiung (siehe Hinweis unten).

Eine detaillierter Erklärung und mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber und Blog-Beitrag zum Thema Immobilienertragssteuer.

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