Der größte Unterschied zwischen Wohnungseigentum und schlichtem Eigentum ist das man bei:
Wohnungseigentum: Miteigentum am gesamten Objekt (z.B. Mehrparteienhaus oder Reihenhausanlage) hat, jedoch das ausschließliche Verfügungsrecht über einen bestimmten Teil des Objektes hat.
Beispiel: Sie kaufen eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus in dem Wohnungseigentum begründet ist. Sie als Eigentümer alleine dürfen Ihre Wohnung verwenden, sind jedoch Miteigentümer aufgrund dieses Eigentums an der gesamten Liegenschaft.
Schlichtes Eigentum: Man unterschiedet zwischen Alleineigentum und Miteigentum. Bei Miteigentum darf kein (Mit-)Eigentümer ein bestimmtes Objekt ausschließlichen nutzen und darüber verfügen. Es gibt keine reale Teilung nur ideelle Anteile.
Wie entsteht Wohnungseigentum? Was bedeutet Parifizierung und parifiziert?
Wohnungseigentum (WEG) entsteht auf Basis eines Nutzwertgutachtens wenn bei einem Objekt das als schlichtes Eigentum gilt mit diesem Wohnungseigentum begründet wird. Jedes wohnungseigentumstaugliche Objekte in der Liegenschaft erhält einen Nutzwert. Parifizierung ist somit der Vorgang bei dem jeden Objekt ein Nutzwert zugewiesen wird.
Kann an allen Objekten Wohnungseigentum begründet werden?
Wohnungseigentum kann an:
- Wohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern
- KFZ Stellplätzen
- Sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten – eine baulich selbstständiger Teil eines Gebäudes dem eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu gute zukommt – z.B. Geschäftslokal, Lager oder ähnlich
Welche Risiken hat schlichtes Eigentum? Was ist zu beachten? Haben Sie weitere Fragen zum Thema Wohnungseigentum?
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