Arten der Mietzinsbildung – Altbau und Neubau-Wohnung wo ist der Unterschied?

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Das Mietrechtgesetz (MRG) sieht bei der Mietzinsbildung verschiedene Arten vor:

Vollanwendung MRG – das Mietrechtsgesetz ist voll anwendbar in 

Altbauten

Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.
Vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.

Geförderte Neubauten

Wohnungen in gefördert errichteten Mietwohnungshäuser mit mehr als 2 Mietgegenständen.

 

Teilanwendungsbereich des MRG

  • freier Mietzins 

Beim freien Mietzins gibt es keine Mietzinsobergrenzen, er kann dort vereinbart werden wo es keinen Preisschutz gibt.

Vollanwendungsbereich des MRG

  • angemessener Mietzins

Hier kann ein marktkonformer Mietzins verlangt werden.

  • Richtwert Mietzins

Bei Altbau-Wohnungen der Ausstattungskategorie C oder höher.

  • Kategorie D Mietzins

Bei Wohnungen der Ausstattungskategorie D.

 

Wann welcher Mietzins zur Anwendung kommt und wieso das für Sie Wichtig ist bei der Vermietung?

Kontaktieren Sie uns jetzt und wir helfen Ihnen bei dieser und ähnlichen Fragen!  

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